russland nachrichten aktuell

Freitag, 10. Januar 2025

Ein Visum für zwei Unionsstaaten

Das weißrussisch-russische Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von Visa tritt am 11. Januar 2025 in Kraft, heißt es in einer Pressemitteilung des weißrussischen Außenministeriums:



„Das Abkommen zwischen der Regierung der Republik Weißrussland und der Regierung der Russischen Föderation über die gegenseitige Anerkennung von Visa und über andere Fragen im Zusammenhang mit der Einreise von ausländischen Staatsbürgern und Staatenlosen in das Hoheitsgebiet der Staaten, die Vertragsparteien des am 19. Juni 2020 unterzeichneten Abkommens über die Schaffung des Unionsstaates sind, tritt am 11. Januar 2025 in Kraft, nachdem beide Parteien die erforderlichen innerstaatlichen Verfahren abgeschlossen haben“, heißt es in der Pressemitteilung.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Abkommen das Verfahren für ausländische Bürger und Staatenlose regelt, die gemeinsame Grenze der Staaten - Parteien des Vertrages über die Schaffung des Unionsstaates, einschließlich ihres Landabschnitts, zu überqueren, die bisher nur für Bürger von Belarus und Russland offen war. Im Rahmen des Abkommens erkennen die Vertragsparteien gegenseitig Visa an, die zur Einreise und zum Aufenthalt im Hoheitsgebiet von Belarus und der Russischen Föderation berechtigen, sowie Kennzeichen für das Überschreiten der Außengrenze des Unionsstaates.

„Die Einreise in das Hoheitsgebiet von Weißrussland und Russland ist sowohl über internationale Kontrollpunkte an der Staatsgrenze als auch direkt auf den genutzten Strecken des internationalen Eisenbahn- und Luftverkehrs sowie auf den im Anhang des Abkommens aufgeführten Straßenverkehrsstrecken möglich“, heißt es in der Pressemitteilung. Derzeit sieht das Abkommen sechs solcher Straßenabschnitte vor: Juchowitschi - Dolostsy (Opotschka - Nowopolotsk), Jezerischtsche - Newel (Kiew - St. Petersburg), Liosno - Kruglowka (Witebsk - Smolensk), Redki - Krasnaja Gorka (Minsk - Moskau), Swentschatka - Dubowitschka (Bobruisk - Moskau), Selischtsche - Nowosybkow (Gomel - Brjansk). Das Überqueren des Landabschnitts der russisch-weißrussischen Grenze auf anderen Routen ist nicht erlaubt und wird als Verletzung der Staatsgrenze betrachtet, heißt es dort.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen