19.12.2024
Die Geistliche Verwaltung der Muslime Russlands hat religiöse Polygamie erlaubt. Der Rat der Ulema (islamischer Theologen) der Geistlichen Verwaltung der Muslime Russlands hat den Muslimen erlaubt, bis zu vier religiöse Ehen zu schließen, unter der Bedingung der Gleichbehandlung des Ehemannes mit allen Ehefrauen, sagte Ildar Aljautdinow, stellvertretender Vorsitzender des Rates und stellvertretender Vorsitzender der Geistlichen Verwaltung der Muslime der Russischen Föderation, Mufti von Moskau.
23.12.2024
Wie die Generalstaatsanwaltschaft mitteilte, wurde der Geistlichen Verwaltung der Muslime Russlands wegen der Fatwa (Entscheidung) über Polygamie eine staatsanwaltschaftliche Stellungnahme zugesandt. Laut einer der Aufsichtsbehörde nahestehenden Quelle heißt es in dem Dokument, dass die Entscheidung gegen die Verfassung, das Familiengesetzbuch und das föderale Gesetz „Über Gewissensfreiheit und religiöse Vereinigungen“ verstößt. Der Vorsitzende der Geistlichen Verwaltung der Muslime Russlands, Ravil Gainutdin, ist aufgefordert worden, die Verstöße zu beseitigen.
23.12.2024
Der Rat der islamischen Ulema (der Theologen) der Geistlichen Verwaltung der Muslime zieht die Entscheidung (Fatwa) „Problematik der Polygamie in der muslimischen Gemeinschaft Russlands“ zurück, die religiöse Polygamie erlaubt. Dies gab der Vorsitzende des Rates der Ulema (islamischer Theologen), Schamil Aljautdinow, bekannt. Zuvor hatte die russische Generalstaatsanwaltschaft bestätigt, dass sie die betreffende Fatwa wegen Verstoßes gegen das russische Familiengesetzbuch für ungültig erklärt hat.
„Der Ulema-Rat hat auf Empfehlung der Generalstaatsanwaltschaft und aufgrund der Reaktionen der russischen Öffentlichkeit die Fatwa aufgehoben. Dies ist der Wille Gottes, und der Ulema-Rat sieht keinen Sinn darin, sich auf Polemik einzulassen“, schrieb Aljautdinow in seinem Telegramm-Kanal.
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