Die Leichen der Teilnehmer an der Geiselnahme in der Haftanstalt in Rostow am Don werden nicht an ihre Angehörigen übergeben. In dieser Situation tritt Artikel 14.1 Teil 1 des russischen föderalen Gesetzes "Über Bestattung und Beerdigungsdienste" in Kraft. Danach wird das Verfahren für die Bestattung von Personen, die in einen Terrorismusfall verwickelt waren und infolge der Vereitelung einer terroristischen Aktion liquidiert wurden, nach dem von der Regierung der Russischen Föderation festgelegten Verfahren durchgeführt, und zwar: Die Leichen dieser Personen werden nicht zur Bestattung freigegeben, und der Ort ihrer Bestattung wird nicht mitgeteilt.
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2 Kommentare:
Also hierzulande wäre das Procedere wie folgt:
Nach der Festnahme Befragung nach den Gründen der Tat, hierbei ist man sehr akribisch.
Verständnis für die Tat, traumatisiert, fehlgeschlagene Integration, (Ergo, WIR müssen uns mehr bemühen)
Freilassung nach kurzer Zeit, wegen guter Führung.
Der Reigen beginnt von vorne, the them procedure as every day.
Hat sich erledigt mit diesen Messerfachkräften!
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