Ein 38-jähriger deutscher Staatsbürger reiste als Besucher nach Russland ein. Bei der Kontrolle seines Rucksacks durch den Zoll wurde festgestellt, dass er eine Tüte mit sechs schwarz-braunen, stechend riechenden Gummibärchen bei sich hatte. Ihr Gewicht betrug 20 Gramm. Ein Schnelltest bestätigte das Vorhandensein von Drogen in den Süßigkeiten. Der Mann erklärte, er habe sie in seinem Heimatland für den Eigenbedarf gekauft, berichtet der Pressedienst des russischen Föderalen Zolldienstes. Gegen den Mann wurde ein Strafverfahren wegen Drogenschmuggels eingeleitet und er wurde festgenommen.
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2 Kommentare:
Da muss er aber jetzt a bisserl 🤨 weinen in seiner Zelle, wg des "WINEGUM".
Stechend riechende Gummibärchen, kann man sowas essen oder raucht man die Bärchen?
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