Im Rahmen des zwölften Sanktionspakets gegen Russland hat die Europäische Union die Verpflichtung für europäische Unternehmen eingeführt, in ihre Verträge über die Lieferung von Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck einen obligatorischen Artikel aufzunehmen, der die Reexporte dieser Produkte nach Russland verbietet. Dieser Artikel wird als No-Russia-Klausel bezeichnet, so die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Verordnung des EU-Rates über die Umsetzung des zwölften Sanktionspakets.
Das Verbot Waren- und Technologie-Reexporte war zuvor durch EU-Ratsverordnungen verhängt worden, aber es gab keine Verpflichtung, spezifische Klauseln in Verträge auf Unternehmensebene aufzunehmen.
"Dieser Beschluss verpflichtet EU-Exporteure auf Vertragsebene, Reexporte besonders sensibler Güter und Technologien nach Russland und zur Verwendung in Russland zu verbieten, wenn sie an Drittländer verkaufen, liefern oder exportieren, mit Ausnahme von Partnerstaaten (gemeint sind G7-Staaten und Länder, die den EU-Sanktionen vollständig beigetreten sind). Dieser Artikel gilt für alle Komponenten, die in russischen Militärsystemen verwendet werden, die auf dem Schlachtfeld in der Ukraine zu finden sind oder die für ihre Entwicklung, Produktion oder Verwendung von entscheidender Bedeutung sind, einschließlich Ersatzteile für Flugzeuge und Waffen", erläuterte der außenpolitische Dienst der EU die Bestimmung gegenüber TASS.
Der No-Russia-Artikel sei rückwirkend und gelte für die gesamte Liste der militärischen Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck, die die EU seit 2014 für den Export nach Russland verboten hat.
Das 12. Sanktionspaket nimmt unter anderem Lithiumbatterien, Motoren und elektrische Antriebe für Drohnen in diese Liste auf.
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