Der Oberste Gerichtshof Russlands stufte die LGBT-Bewegung als extremistisch ein und verbot ihre Aktivitäten im Hoheitsgebiet des Landes. Wie in der Klage dargelegt, wurden bei den Aktivitäten der Bewegung in der Russischen Föderation verschiedene Anzeichen und Manifestationen einer extremistischen Ausrichtung, einschließlich der Aufstachelung zu sozialem und religiösem Zwist, festgestellt.
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Die verdammten Tunten und Kinderschänder 🤮 sollen uns endlich in Ruhe lassen. Sonst....
AntwortenLöschenAbschieben nach a Merika und tel Aviv. Da passen die Mastdarmversilberer genau hin.
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