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Donnerstag, 6. April 2023

Russlands nicht umgesetzte EGMR-Urteile

Das Ministerkomitee des Europarates hat einen Bericht über die Umsetzung von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte für das Jahr 2022 veröffentlicht. Dem Dokument zufolge hat Russland, das im vergangenen Jahr aus dem Europarat ausgetreten und nicht mehr Vertragspartei der Europäischen Menschenrechtskonvention ist, die Führung bei der Zahl der nicht umgesetzten EGMR-Urteile behalten. Zudem ist die Zahl der EGMR-Urteile im Vergleich zu 2021 drastisch gestiegen, während nur vier Urteile als vollstreckt anerkannt wurden. Nach diesen Berechnungen haben 729 Fälle nicht die volle Entschädigung erhalten - und werden es offenbar auch nicht mehr: Nach dem russischen Gesetz wurden die Zahlungen bis Ende 2022 geleistet, und zwar nur für die Urteile, die vor dem 15. März des Vorjahres in Kraft getreten sind.

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Diese Den Haager Witzveranstaltung? Wen kümmelt was die USS-Zäpfchen da so von sich geben.... ?

Anonym hat gesagt…

Europarat, Klimarat, ... lauter Ratten überall.

Anonym hat gesagt…

🤾‍♀️

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