Der estnische Präsident weigerte sich vorerst, das Gesetz über den Abriss sowjetischer Denkmäler zu billigen. Er stellte fest, dass einige Bestimmungen des Gesetzes rechtlich unklar und verfassungswidrig sind. So heißt es nach Ansicht des Präsidenten in der Begründung, dass die verbotenen Objekte mit den Aktivitäten des Sowjetregimes in Zusammenhang stehen, während das Verbot selbst viel weiter gefasst ist.
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