Das Verfahren zur Arbeitsaufnahme und zum Erhalt einer russischen Aufenthaltsgenehmigung für ausländische IT-Spezialisten wurde vereinfacht, so das Innenministerium Russlands. Die IT-Fachkräfte aus dem Ausland brauchen nur einen Arbeitsvertrag mit einem akkreditierten Unternehmen abzuschließen, ohne dabei eine Arbeitserlaubnis oder ein Patent zu benötigen. Außerdem haben sie und ihre Familienangehörigen das Recht, in einem vereinfachten Verfahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
1 Kommentar:
Warte lieber im Winterschlaf bis der Westen ganz abgekackt ist und mache dann hier weiter...
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