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Freitag, 13. Januar 2023

Gesetz gegen Schurken

Wjatscheslaw Wolodin reflektiert in den sozialen Medien über neue Maßnahmen zum Schutz Russlands:
In letzter Zeit haben einige unserer Mitbürger es für möglich gehalten, Russland, seine Einwohner, Soldaten und Offiziere zu beleidigen und gleichzeitig Schurken, Nazis und Mörder offen zu unterstützen. Ihr Ziel ist klar: Sie wollen sich selbst dienen und versuchen, ihren Wohlstand im Ausland zu retten. Nach russischem Recht können solche Äußerungen als Aufruf zum Extremismus, zur Rehabilitierung des Nazismus oder zur Diskreditierung der Streitkräfte gewertet werden. Es ist Aufgabe der Ermittlungsbehörden, das corpus delicti dabei zu ermitteln. Die Praxis hat gezeigt, dass die bisherigen Maßnahmen unzureichend sind. Die geflohenen Schurken leben dank unseres Landes immer noch bequem. Während sie sich im Ausland aufhalten, vermieten sie Immobilien und kassieren weiterhin Honorare auf Kosten der russischen Bürger. Gleichzeitig erlauben sie sich, Russland in der Öffentlichkeit zu beschimpfen und unsere Soldaten und Offiziere zu beleidigen. Sie fühlen sich dabei ungestraft und glauben, dass die Justiz sie nicht erreichen kann. In dieser Situation wäre es richtig, die einschlägigen Artikel des Strafgesetzbuches um eine Klausel über die Beschlagnahme des Eigentums in Russland von den Schurken zu ergänzen. Davon haben sie genug, um den verursachten Schaden zu ersetzen, obwohl dies ihr Gewissen natürlich nicht belebt. Was meint ihr dazu?

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Fähige Vorgesetzte in die Ermittlungsbehörden setzen. Schnellstens gegen das noch-Eigentum der geflohenen Drecksäcke vorgehen. Quantitative Ziele definieren. Zeitnah Bericht erstatten.

Anonym hat gesagt…

Es sind nunmal nicht alle für Kriegstreiberei zu haben, außer Nazis. Damit muss jedes Land leben, auch Russland.

Anonym hat gesagt…

Oder militante Anti-Nazis.

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