Die Erlaubnis zur Zusammenarbeit mit russischen Bildungseinrichtungen wird Ausländern in den folgenden Fällen nicht erteilt:
- Die ausländische Organisation steht auf der Liste der unerwünschten Organisationen (beispielsweise die Oxford Russian Foundation, die Stipendien an junge russische Akademiker vergibt).
- Der Ausländer steht auf Liste von Personen, denen die Einreise nach Russland untersagt ist.
- Der Ausländer ist wegen einer schweren oder besonders schweren Straftat vorbestraft.
Um die Erlaubnis zur Zusammenarbeit mit einer Universität oder Schule zu erhalten, muss eine ausländische Organisation einen Antrag beim Bildungsministerium, dem Ministerium für Bildung und Wissenschaft oder anderen staatlichen Stellen stellen, denen die jeweilige Bildungseinrichtung untersteht.
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