Ab dem 1. Januar können ausländische Staatsangehörige wegen illegaler Arbeit aus Russland ausgewiesen werden. Auch Arbeitgeber können mit einer Geldstrafe von bis zu 800.000 Rubel (ca. 9.600 Euro) pro Person belegt werden, wenn sie solche Arbeitnehmer beschäftigen, so das Pressezentrum des russischen Innenministeriums.
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