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Mittwoch, 22. Dezember 2021

Ausländische Staatsangehörigkeit der Beamten

Die russische Staatsduma hat die Frist für den obligatorischen Verzicht auf ausländische Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsgenehmigungen im Ausland durch russische Beamte verschoben.
Beamte müssen nun bis zum 1. Januar 2023 (und nicht, wie ursprünglich vorgesehen, bis Anfang 2022) auf ausländische Pässe verzichten. Nach Ablauf dieser Frist müssen russische Beamte, die keine Dokumente vorlegen, die belegen, dass sie ihre ausländische Staatsangehörigkeit oder ihren Aufenthaltstitel aufgegeben haben, entlassen werden.

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